Die unbezahlte Hausarbeit

von Horst Glameyer

„Das bißchen Haushalt macht sich von allein – sagt mein Mann
Das bißchen Haushalt kann so schlimm nicht sein – sagt mein Mann“,
sang Johanna von Koczian 1977. Und was hat sich seitdem daran geändert?

„Das bisschen Haushalt“

„bißchen“ schreibt man seit der Rechtschreibreform nicht mehr mit ß, sondern mit ss. Aber schon vorher trat in der alten Bundesrepublik Deutschland eine bedeutsame Veränderung ein: Seit dem 1. Gleichberechtigungsgesetz von 1957 brauchte eine Ehefrau nicht mehr das Einverständnis ihres Ehemannes, wenn sie eine bezahlte Arbeit außerhalb des Hauses annehmen wollte. War er nicht damit einverstanden, dann konnte er, bevor dieses Gesetz in Kraft trat, ihren Arbeitsvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, sogar mit Ermächtigung des Vormundschaftsgerichts, kündigen, wenn die bezahlte Arbeit seiner Frau die ehelichen Interessen beeinträchtigte. Obwohl nach dem Grundgesetz von 1949 Mann und Frau längst gleichberechtigt sind!

„Und drinnen waltet die züchtige Hausfrau“

Als Friedrich Schiller 1799 „Das Lied von der Glocke“ veröffentlichte, pries er darin unter anderem. die Arbeit der bürgerlichen Hausfrau:

                                         „Und drinnen waltet
                                         Die züchtige Hausfrau,
                                         Die Mutter der Kinder,
                                         Und herrschet weise
                                         Im häuslichen Kreise,
                                         Und lehret die Mädchen
                                         Und wehret den Knaben,
                                         Und reget ohn´ Ende
                                         Die fleißigen Hände,
                                         Und mehret den Gewinn
                                         Mit ordnendem Sinn.“

Schillers Bild von der Hausfrau

Wohl kaum ein Schulkind hat bis in die Mitte des letzten Jahrhunderts nicht wenigstens einige Strophen dieses Gedichts auswendig gelernt. Darin findet sich ein Hausfrauenbild, das bis weit ins 20. Jahrhundert prägend blieb. Von Bezahlung ist nicht die Rede; denn die verstand sich durch Gewährung von Unterkunft, Verpflegung, Kleidung und sonstigen Vergünstigungen bei standesgemäßer Heirat von selbst. Dazu konnten Reisen, Theaterbesuche, Opernbälle, Kuren und ggf. auch Dienstpersonal gehören. Gegen die Wechselfälle des Lebens (Tod oder Konkurs des Ehemannes) waren die Hausfrauen oft nicht abgesichert. Es sei denn, sie hatten einen Beamten mit Pensionsberechtigung geheiratet.
Auch vergaß der Dichter nicht, auf den Gewinn der Hausfrauenarbeit hinzuweisen. Reichten die Einkünfte des Ehemannes nicht zum Lebensunterhalt aus, musste seine Frau schon damals eine bezahlte Arbeit annehmen. Eine Hinterbliebenenrente gab es für Witwen und Waisen von Arbeitern und Angestellten erst seit 1911.

Produktions- und Reproduktionsarbeit

Unter Produktionsarbeit verstehen Gesellschaftstheoretiker die Erwerbsarbeit. Zur unbezahlten Reproduktionsarbeit zählen Arbeiten im Haus (reinigen, waschen, kochen usw.), Erziehung der Kinder (einschließlich Nachhilfe), Pflege der Alten, Kranken und Hilfsbedürftigen sowie ehrenamtliche Arbeiten im sozialen und kulturellen Bereich. Die unbezahlte Reproduktionsarbeit wird überwiegend von der Hausfrau übernommen oder von unterbezahlten Migrantinnen aus Ländern, in denen Frauen oft noch schlechtere Arbeitsbedingungen vorfinden. Vorausgesetzt, die Familie kann sich diese Dienstleistung überhaupt leisten. Die Hausfrau im kleinen landwirtschaftlichen Betrieb füttert das Vieh im Stall, hilft bei der Ernte mit und kümmert sich um den Gemüsegarten und vieles mehr.

Arbeitsteilung im Haushalt

Obwohl der technische Fortschritt mit vielen Geräten und sonstigen Hilfsmitteln (Wegwerfwindeln) die Hausarbeit und Kleinkindbetreuung erleichtert hat, ist sie in der Familie noch hauptsächlich Frauensache. Das gilt auch für Familien, in denen beide Partner berufstätig sind. Nach der OECD-Studie Gesellschaft auf einen Blick verrichten in vielen Ländern Frauen mehr unbezahlte Hausarbeit als Männer. Bei der Berechnung des Bruttoinlandsproduktes (BIP) bleibt der wirtschaftliche Wert dieser Arbeit unberücksichtigt, obwohl er u.U. das BIP mit etwa 30 bis 50 Prozent erhöhen könnte.

Hausfrau: Ein Ausbildungsberuf?

Ungeachtet ihrer außerordentlichen Vielseitigkeit im Haushalt ist die Tätigkeit der Hausfrau kein Ausbildungsberuf. Wollte man auch nur stundenweise die Arbeit einer Hausfrau und Mutter von bezahlten Fachkräften verrichten lassen, wäre sie für einen Familienvater mit mittlerem Einkommen unbezahlbar. Rechneten wir nur einmal die Stundenlöhne von Hauswirtschafterinnen, Köchinnen, Erzieherinnen, Lehrerinnen, Kranken- und Altenpflegerinnen sowie Raumpflegerinnen einschließlich Sozialabgaben und vieler Überstunden zusammen, er müsste schon nach kurzer Zeit Privatinsolvenz anmelden.
Um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert wurden viele Mädchen mit Volksschulabschluss „in Stellung“ geschickt. Sie sollten in einem fremden Haushalt von der Hausfrau lernen, wie man einen guten Haushalt führt. Diese „Hausfrauenausbildung“ gehört trotz einiger Hausfrauenschulen für Landfrauen wohl überwiegend der Vergangenheit an. Denn:
„Das bißchen Haushalt macht sich von allein – sagt mein Mann …“

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