Magie

von Anne Pöttgen

In Indonesien wird darüber gestritten, ob in das Strafgesetzbuch Paragraphen über das Ausüben Schwarzer Magie aufgenommen werden sollen.  Aber wie soll Hexerei bewiesen werden, fragen einige Abgeordnete. Vielleicht wäre der deutsche „Hexenhammer“ aus dem 15. Jahrhundert hilfreich?

Hierzulande und heutzutage

Die Texte des Hexenhammers oder des Sachsenspiegels kommen bei uns nicht mehr zum Einsatz, aber auch unsere Gerichte befassen sich mit Magie. Zwar nicht die Strafgerichte, aber doch der BGH, der Bundesgerichtshof, in einem Urteil aus dem Jahre 2011. Es ging darum, ob das Entgelt für die Leistungen einer Kartenlegerin bezahlt werden müsse. Das Gericht geht davon aus, dass die Leistung – die Voraussage der Zukunft – unmöglich sei und daher eine Bezahlung nicht erfolgen müsse.
Magie, Hexerei, Wahrsagen –  sind das Begriffe, mit denen der moderne Europäer noch etwas anfangen kann?  Anscheinend ja, denn es gibt genug Sendungen im Deutschen Fernsehen, in denen man für kleines Geld die Dienste von Wahrsagern und Wahrsagerinnen in Anspruch nehmen kann. Und Magie? Wer klopft nicht schnell an Holz, wenn er das Eintreten negativer Ereignisse verhindern will. Und toi, toi, toi verbunden mit einem bisschen Spucke soll auch seine Wirkung tun. Aber Hexerei? Damit wollen wir gewiss nichts zu tun haben, die Zeit liegt hinter uns.

Aufgeklärt

Wir sind ja aufgeklärte Menschen und wenn von Hexen die Rede ist, redet niemand von Schwarzer Magie. Wir versichern, das seien weise Frauen gewesen, Heilkundige und Hebammen und vielleicht ein paar verwirrte alte Mütterchen. Und natürlich spielte – wie immer – auch Geld eine Rolle. Das Vermögen der als Hexe oder Hexer verbrannten Menschen fiel oft an die Ankläger.
Aber wenn doch etwas dran war? Niemand kann genau sagen, was eine Hexe ist oder war. Jeder hat eine andere Vorstellung von ihr. Schuldig im Sinne der Anklage konnte sie eigentlich nicht sein: Ihr wurde Teufelsbuhlschaft als schlimmstes Verbrechen vorgeworfen –  in flagranti ist wohl keine je ertappt worden.
Ich weiß nicht, wie viel Seiten mit Erklärungen des Hexenphänomens bisher gefüllt worden sind, das zwanzigste Jahrhundert war sehr fleißig in dieser Hinsicht. Die Erklärungen stammen aus allen Ecken der Wissenschaft.

Ferne Vergangenheit

Das althochdeutsche Wort für Hexe ist hazissa oder hagazussa – Zaunreiterin oder Zaungeist. Zu Zeiten der Germanen gab es andere Namen: seidkona, die Frau, die des seidrzaubers mächtig war, oder spakona, die Wahrsagerin. Was konnten sie, was glaubte man von ihnen? Allzu viele Berichte gibt es nicht, aber es hatte mit allem zu tun, was Menschen damals fürchteten: Krankheit in Haus und Stall, Missernten, die ungewisse Zukunft, Unfruchtbarkeit bei Mensch und Tier. Diese Frauen befahlen den Geistern zum Guten und zum Schlechten, sie hatten Einfluss auf Wind und Wetter und sie sagten die Zukunft voraus. Manchmal mit Hilfe der Toten. Solange die Menschen Gutes von ihnen erfuhren, schätzte man sie, bewirtete und belohnte sie, gab ihnen den besten Platz an der Tafel.
Seidr bedeutet Zauberei, verzaubern, behexen oder verfluchen; die Beherrschung der Seele eines anderen, ein sich gefügig machen, einem Menschen die Kraft nehmen und sie einem anderen geben. Aber auch, magisches Heilen durch Entfernung von Seelenstörungen. Auch die Fähigkeit, aus dem eigenen Körper auszufahren in die Nacht hinein.

Zauberkasten

„In einem Grab in Südfünen, das aus fernen Zeiten stammt, wurde ein hochinteressanter Fund gemacht:
An der Ostseite des Grabes stand ein kleiner Schrein aus Lindenholz. Außer Hausgerät, praktischen Dingen und Bernsteinschmuck fanden sich sonderbare Gegenstände: ein Spinnwirtel aus Glas (eine einfache Schwungscheibe, um aus Wolle einen Faden zu drehen), ein winziges Tongefäß, sechs kleine Weidenstäbe in einer Hülse aus Rinde. Zapfenschuppen von Pinien und Samen der Pimpernuss waren in einem besonderen, aus Schilf geflochtenen Schächtelchen aufbewahrt. Um das Holzkästchen herum lagen wie ein schützender Kranz, der nur zum Grab hin offen war, ein Steinbeil, eine Lanzenspitze aus Feuerstein, eine Muschel, einige kleinere versteinerte Seeigel, glatte, runde und ovale Kiesel sowie ein Glättstein. Pinienschuppen und Pimpernuss sind nach Parallelen aus alter und neuer Zeit als magische Fruchtbarkeitsmittel anzusehen. Der Zauberkasten einer frühen Hexe.“
(Kehnscherper, Hünengrab und Bannkreis, 1990)

Der Hexenhammer

Teil 1 und 2 des Hexenhammers befassen sich mit schwer zu beweisenden Sachverhalten, Teil 3 mit den Methoden, wie dennoch Beweise erzielt werden können, nämlich durch Geständnisse der Angeschuldigten.
Erster Teil:
Was sich bei der Zauberei zusammenfindet
1. Der Teufel 2. Der Hexer oder die Hexe 3. Die göttliche Zulassung
Zweiter Teil:
Die verschiedenen Arten und Wirkungen der Hexerei und wie solche wieder behoben werden können
Dritter Teil:
Der Kriminal-Kodex: Über die Arten der Ausrottung oder wenigstens Bestrafung durch die gebührende Gerechtigkeit vor dem geistlichen oder weltlichen Gericht.
Es ist hier von Hexen die Rede, es handelt sich aber um Prozesse wegen Ketzerei, alle werden streng nach Recht und Gesetz abgewickelt. Hauptautor des Werkes ist der Dominikaner Heinrich Institoris.
Erfreulicherweise enthält der Band auch einen Hinweis, wie man sich vor den Zauberkünsten schützen kann: durch die am Palmensonntag geweihten Zweige. Allerdings stammt dieser Tipp aus dem Jahre 1487.

Das Inquisitionsverfahren

Auf den ersten Blick sieht dieses neue Strafrecht wie eine Verbesserung aus. Galt vorher: wo kein Kläger, da kein Richter, so wurde nun sozusagen von Amtswegen ermittelt. Es sollte nichts ungesühnt bleiben. Aber nun fehlte neben einem(An)kläger leider auch ein Verteidiger, alle Macht lag beim Richter. Er hatte durch „Befragen“ (inquisitio) dafür zu sorgen, dass am Ende des Verfahrens ein Geständnis des Angeklagten erfolgte. Auf welche Weise das häufig geschah, ist bekannt.
Entwickelt wurde die neue Prozessordnung durch Papst Innozenz III. in der Zeit zwischen 1205 und 1216. Es galt, Ketzer zu überführen, die nach dem vorher geltenden Recht die Möglichkeit hatten, sich durch einen Reinigungseid oder andere Mittel einem Urteil zu entziehen. Die Entwicklung ist in dieser Arbeit ausführlich dargestellt. Das Verfahren wurde von Kaiser Friedrich II. für den weltlichen Bereich übernommen. Es galt in vielen deutschen Ländern bis zur Zeit der französischen Revolution.

Wunder oder Hexenwerk?

Bei einem Analogiezauber werden durch strömende Tränen Regenströme hervorgerufen. Zum Beispiel, um den Weggang eines Mannes zu verhindern: „Jetzt geh, wenn du kannst.“ Das Ende einer längeren Regenperiode wurde durch Wünschen beendet: Obwohl viele Wolken vorhanden waren, „erleuchtete trotzdem die Sonne hell den Umkreis“. Weil eine Bitte um Hilfe nicht erfüllt wurde, „wurden alle Kapaune von Mäusen gefressen“. In einem anderen Fall ergab sich „der nämliche Ordensmann ward hiernächst durch Trübsal gedemütigt und starb gichtbrüchig.“
Die Frauen, die diese Wünsche äußerten, wurden zu ihrer Zeit oder später für Heilige gehalten. Ihre Wünsche wurden von Gott erfüllt. Ähnliche Wünsche, vom Satan erfüllt, führten zum Tod auf dem Scheiterhaufen. Diese Beispiele stammen aus dem Buch „Heilige oder Hexen?“ von Peter Dinzelsbach.

Links

Magische Kräfte als Vertragsleistung, rechtliche Betrachtung

Magisches Denken, Artikel Spiegel Online

Hexenforschung

Hexen aktuell – Artikel in der Welt