von Hildegard Keller
Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung eines einsichts- und urteilsfähigen Menschen, in der er bestimmt, welche Maßnahmen in einer lebensbedrohlichen Situation bei ihm durchgeführt werden sollen und welche zu unterlassen sind.
Wichtig für den Ernstfall
Ohne eine Patientenverfügung können Ärzte nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen ihre Entscheidungen treffen. Diese Entscheidungen bestimmen eventuell über einen humanen Tod oder ein langes Sterben ohne Bewusstsein. Täglich betete ich mit Angehörigen eines „verkabelten“ Patienten um seine Erlösung. Der Arzt kommentierte meine Frage „lebt er noch oder wird er nur noch gelebt?“ „geben Sie mir die Erlaubnis zum Abschalten der Geräte?“
Meine Cousine fühlte sich gesund als sie in ihrer Gaststätte am Herd zusammenbrach. Sie liegt seit sieben Jahren im Koma. Der Gedanke an eine Patientenverfügung schien ihr noch nicht aktuell. Sie wollte mich ja als Rentnerin besuchen!
Was ich wissen und beachten sollte
Nach der geltenden Rechtslage (ab September 2009) muss die Patientenverfügung schriftlich verfasst sein. Mündlich erklärte Patientenverfügungen sind damit ungültig. Kann der Verfasser für seine mündliche Patientenverfügung im Ernstfall keine Unterschrift mehr leisten, muss ein Notar hinzugezogen werden.
Eine Kernaussage im neuen Gesetz: Hat ein Patient seinen Wunsch für medizinische Versorgung schriftlich festgehalten müssen sich die Ärzte daran halten, soweit die Wünsche mit der vorliegenden Situation übereinstimmen. Hat ein Patient zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen abgelehnt, dürfen Mediziner solche Maßnahmen nicht einleiten.
Liegt keine schriftliche Patientenverfügung vor, muss der mutmaßliche Wille aus den Lebensentscheidungen, Wertvorstellungen und Überzeugungen des Patienten ermittelt werden.
Besondere Situationen
Eine Patientenverfügung kommt zur Anwendung, wenn der Patient nicht mehr selbst entscheidungs- und/oder einwilligungsfähig ist.
In Notfällen zeigt sich die Notwendigkeit klarer Formulierungen in der Patientenverfügung. Hat der Patient wiederbelebenden Maßnahmen widersprochen, ist es wichtig, dass klar formuliert ist, ob er diese nur für den Fall seines Siechtums festgelegt hat oder ob seine Einwände auch für notärztliche Maßnahmen bei einem Unfall oder plötzlichen Anfall gelten.
Kann die Einstellung eines Patienten nicht ermittelt werden, darf der Arzt davon ausgehen, dass der Patient mit den ärztlichen Maßnahmen einverstanden wäre.
Bei Demenz muss geklärt werden, ob der Patient noch einwilligungsfähig ist. Ist das nicht mehr der Fall, kommt seine Patientenverfügung zum Zuge. Im Zweifel ist dies durch einen Gutachter zu klären.
Meine Patientenverfügung
Beim Bundesjustizministerium gibt es eine Broschüre zum Thema; bei der Verbraucherzentrale ist der Ratgeber Patientenverfügung. zu erhalten.
Beide Ausführungen enthalten Textbausteine, die hilfreich bei der Erstellung der persönlichen Patientenverfügung sind.
Eine Patientenverfügung sollte man nach Möglichkeit individuell formulieren. Im Internet gibt es zusätzlich Vorschläge von religiösen Gemeinschaften, sozialen Einrichtungen und Interessenverbänden. Sie alle können hilfreich sein, wesentlich ist, dass meine Wünsche und Vorstellungen von einem guten Ende verwirklicht werden.
Die Mitwirkung eines Notars ist nicht erforderlich.
Das Original der Patientenverfügung sollte beim Verfasser bleiben, da er es alle zwei Jahre aktualisieren muss. Eine Kopie könnte beim Arzt oder einer anderen Vertrauensperson hinterlegt werden.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Eine Patientenverfügung ist von einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung zu unterscheiden
In einer Vorsorgevollmacht ermächtigt der (spätere) Patient eine Person seines Vertrauens ihn in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten.
Ist eine Vorsorgevollmacht vorhanden, hat der Bevollmächtigte im Ernst- und Bedarfsfall das Recht im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen zu treffen.
Für den Fall, dass eine Betreuung notwendig wird, kann in einer Betreuungsverfügung eine Person vorgeschlagen werden, die zum Betreuer bestellt werden soll.
Die Betreuungsverfügung ist der festgehaltene Wunsch, wer im Ernstfall als Betreuer beauftragt werden soll.
Links zum Thema
Humanes Sterben, Betreuung
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Assistent für Patientenverfügung